Tankgutschein
Steuerfreie Zuwendung für Ihre Mitarbeiter.
Wertgutscheine der RLB sind ein bewährtes Instrument zur Mitarbeitermotivation: Als Sachbezug sind sie bis zu einer Freigrenze von 50 Euro im Monat von Lohn- und Sozialversicherungssteuer befreit.
Seit Januar 2015 gilt eindeutig: Auch ein Gutschein ist eine Sachzuwendung. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Barauszahlung des Gutscheinbetrags. Der Arbeitgeber darf dem Mitarbeiter einen Gutschein in festgelegtem Wert schenken – steuerlich anerkannt und unkompliziert in der Abwicklung.